Zum Batteriegesetz
Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Verpflichtung Q3 ENERGIE GmbH & Co. KG
Wir haben uns dazu verpflichtet, die Vorgaben aus dem BattG zu erfüllen bzw. einzuhalten.
Dementsprechend sind die von uns angebotenen Langzeitspeicher beim Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien GRS Batterien "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" angemeldet.
Unsere Nutzervertragsnummer bei GRS lautet 20021805.
Beim Umweltbundesamt sind wir ins Melderegister (Nr. 21009539) eingetragen.
Hierbei sollten Verbraucher Folgendes beachten:
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet.
Verbrauchte Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen der GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) abgegeben werden. Selbstverständlich können Altbatterien auch direkt bei der Q3 in Kaufbeuren abgegeben werden.
>> Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.grs-batterien.de