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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Q3 ENERGIE GmbH & Co. KG (nachfolgend „Q3“), insbesondere für elektrotechnische Komponenten, Schalt-, Verteil- und Anschlusstechnik, Systemlösungen sowie kundenspezifische Planungs-, Entwicklungs- und Fertigungsleistungen im Bereich der Photovoltaik-, Speicher- und Energieverteilungstechnik.

1.2
Ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie des ZVEI („Grüne Lieferbedingungen“ – GL), Stand: Januar 2022, soweit in diesen AGB oder in individualvertraglichen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Q3 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsabschluss

2.1
Angebote von Q3 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Q3 oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

2.3
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Auftragsbestätigung von Q3 sowie diese AGB einschließlich der einbezogenen Grünen Lieferbedingungen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse.
Die Einräumung von Zahlungszielen erfolgt nur in Ausnahmefällen, ausschließlich gegenüber ausgewählten Auftraggebern und nach vorheriger positiver Bonitätsprüfung, insbesondere unter Nutzung von Wirtschaftsauskunfteien wie der Creditreform. Zahlungsziele bedürfen stets einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Vereinbarte Zahlungsfristen sind ohne Abzug einzuhalten.

3.3
Q3 ist berechtigt, ein eingeräumtes Zahlungsziel jederzeit zu widerrufen, sofern sich nach Vertragsschluss Umstände ergeben, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich beeinträchtigen oder Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit begründen. In diesem Fall ist Q3 berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder geeignete Sicherheiten auszuführen.

3.4
Bei Zahlungsverzug ist Q3 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.5
Q3 ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheiten auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich beeinträchtigen.

3.6
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen ist Q3 berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

4. Lieferungen, Lieferfristen und Gefahrübergang

4.1
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2
Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags vollständig geklärt sind.

4.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

4.4
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über.

5. Höhere Gewalt

5.1
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemien, Arbeitskämpfe, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen) berechtigen Q3, die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.2
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Kundenspezifische Leistungen und Mitwirkungspflichten

6.1
Bei kundenspezifisch geplanten, ausgelegten oder gefertigten Produkten erfolgt die Planung und Fertigung ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Angaben, Daten, Zeichnungen, Normvorgaben und Einsatzbedingungen.

6.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Q3.

6.3
Q3 übernimmt keine Haftung für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf fehlerhafte, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

7. Gewährleistung

7.1
Die Gewährleistung richtet sich nach den Grünen Lieferbedingungen.

7.2
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.

7.3
Bei berechtigten Mängelrügen leistet Q3 nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8. Haftung

8.1
Q3 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden.

8.4
Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Q3.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Q3 behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

9.2
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an Q3 abgetreten.

10. Schutzrechte und Unterlagen

10.1
An Zeichnungen, Plänen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich Q3 sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

10.2
Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Q3 weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kaufbeuren, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlussbestimmungen

12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Die Grünen Lieferbedingungen können hier als PDF eingesehen und heruntergeladen werden: