Steuerliche Behandlung von Speichern
Das bayerische Landesamt für Steuern hat in seinen Anwendungshilfen "Hilfe für Photovoltaik-Anlagen" das Thema Batteriespeicher in der Ertragssteuer aktualisiert.
Gegenüber der früheren Veröffentlichung ermöglicht diese neuere Rechtsauslegung der Finanzverwaltung nun eine generelle Abschreibung des Speichers mit der Photovoltaik-Anlage dann, wenn es sich um einen DC-gekoppelten Batteriespeicher handelt und vereinfacht die Situation bei AC-gekoppelten Batteriespeichern.
Weitere Infos
>> Bayerisches Landesamt für Steuern, Steuerinfos Photovoltaik-Anlagen
>> pv-magazine, "Steuerliche Behandlung von Batteriespeichern präzisiert" von Thomas Seltmann
